AGB für Kunden von parkbewilligung.ch

1. Allgemeine Bestimmungen

parkbewilligung.ch ist ein Produkt der parkix GmbH. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung zwischen der parkix GmbH und den Benutzer*innen (nachfolgend Kunde) von parkbewilligung.ch.

Im Namen und mit Ermächtigung der an parkbewilligung.ch angeschlossenen Betreiber von Parkplätzen (Unternehmen, Gemeinden, Städte, usw., nachfolgend Betreiber genannt) übernimmt parkbewilligung.ch die Abwicklung (Bestellung, Bezahlung, Verwaltung) von Parkbewilligungen gegenüber dem Benutzer. Für das Angebot unter parkbewilligung.ch sind ausschliesslich die Betreiber verantwortlich. Auf das Angebot und die Preise hat parkbewilligung.ch keinen Einfluss.

Massgebend für den Inhalt und Umfang der Rechte und Pflichten der Parteien ist der Wortlaut der jeweiligen Bestimmungen auf parkbewilligung.ch in Verbindung mit diesen AGB. Davon abweichende Bedingungen und/oder individuelle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

 

2. Vertragsabschluss – und Abwicklung

Kunden können über parkbewilligung.ch Parkbewilligungen bestellen, bezahlen und verwalten. Dies kann mit und ohne Registrierung erfolgen.

 

2.1 Bestellung ohne Kundenkonto

Mit der Bestellung einer Parkbewilligung werden die vorliegenden AGB vom Kunden als verbindlich anerkannt. Die für die Bestellung erforderlichen Daten müssen wahrheitsgemäss und vollständig sein. Parkbewilligung.ch behält sich die Prüfung der Angaben vor. Der Kunde hat weder ein Rückgabe- noch ein Rücktrittsrecht der bestellten Leistungen.

 

2.2 Bestellung mit Registrierung eines Kundenkontos

Bei der Bestellung einer Parkbewilligung kann es notwendig sein, ein Kundenkonto zu erstellen. Mit der Eröffnung des Kundenkontos werden die vorliegenden AGB vom Kunden als verbindlich anerkannt. Die zur Registrierung erforderlichen Daten müssen wahrheitsgemäss und vollständig sein. Ein Anspruch auf die Registrierung besteht nicht. Parkbewilligung.ch behält sich die Prüfung der Angaben vor. Der Kunde hat weder ein Rückgabe- noch ein Rücktrittsrecht der bestellten Leistungen.

 

2.3 Bestellvorgang

Dem Kunden wird beim Bestellvorgang der Parkbewilligung angezeigt, ob es sich um eine bewilligungspflichtige Kategorie handelt. Bewilligungspflichtige Kategorien werden vom Betreiber überprüft. Der Betreiber kann Korrekturen an der Bestellung vornehmen. Die Bestellung wird durch den Betreiber abgelehnt oder bewilligt. In beiden Fällen wird der Kunde über den Entscheid informiert. Parkbewilligung.ch hat keinen Einfluss auf den Entscheid.

 

2.4 Aktivierung der Parkbewilligung

Die Parkbewilligung wird mit dem Zahlungseingang des kompletten Betrages aktiviert und kann erst ab diesem Zeitpunkt gem. den Beschränkungen (siehe 3.3) eingesetzt werden.

 

 

3. Pflichten des Kunden

3.1 Informationspflicht

Der Kunde verpflichtet sich seine persönlichen Daten, insbesondere die E-Mail Adresse und Kennzeichen bei einer Änderungen unverzüglich im Konto zu berichtigen.
Können aufgrund einer Verletzung der Informationspflicht rechtlich relevante Informationen von parkbewilligung.ch nicht erfolgreich zugestellt werden, gelten diese trotzdem als zugegangen.

 

3.2 Passwort

Der Kunde verpflichtet sich, sein Passwort geheim zu halten, um eine missbräuchliche Nutzung seines Kontos durch unbefugte Dritte zu verhindern. Er ist für jede Nutzung seines Kontos verantwortlich. Er haftet auch dann, wenn über sein Kundenkonto mit oder ohne sein Wissen von dritter Seite Änderungen oder Bestellungen vorgenommen werden, sofern er gegen seine Verpflichtung, die Zugangsdaten sorgsam zu verwahren und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen, verstossen hat. Besteht Anlass zur Befürchtung, dass unberechtigte Drittpersonen Kenntnis der Legitimationsmerkmale gewonnen haben, so ist das Passwort unverzüglich zu ändern und parkbewilligung.ch zu informieren.

 

3.3 Einschränkungen

Die Parkbewilligung ist nur gem. den auf der Parkbewilligung ersichtlichen Einschränkungen gültig. Die Einschränkungen geben das Datum, die Uhrzeiten und die Parkplätze für das erlaubte Parkieren vor. Der Kunde verpflichtet sich, diese Einschränkungen zu befolgen.
Auch allfällige temporäre Signalisationen durch den Betreiber sind zu befolgen.

 

3.4 Setzen des gültigen Kennzeichens

Der Kunde verpflichtet sich, vor dem ersten Parkiervorgang das Kennzeichen des zu parkierenden Fahrzeuges auf der entsprechenden Parkbewilligung zu setzen. Das Setzen des gültigen Kennzeichens wird über das Kundenkonto gemacht. Nur das gesetzte Kennzeichen ist zum Parkieren berechtigt. Entsprechend muss dieses geändert werden, bevor ein Fahrzeug mit anderem Kennzeichen parkiert wird. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass bei einer allfälligen Kontrolle durch die parkix GmbH oder Dritte, eine Ermittlung der Parkbewilligung möglich ist.

 

 

4. Beendigung der Nutzung

Der Kunde kann sein Kundenkonto inklusive aller angefallenen Daten via E-Mail an
info@parkbewilligung.ch löschen.
Parkbewilligung.ch ist berechtigt ein vorhandenes Kundenkonto jederzeit zu löschen, wenn dieses länger als 18 Monate nicht in Anspruch genommen worden ist oder wenn der Benutzer gegen die AGB oder geltendes Recht verstösst, nicht wahrheitsgetreue Angaben gemacht hat, oder eine missbräuchliche Nutzung vermutet wird.
Wenn das Kundenkonto durch parkbewilligung.ch gelöscht wird, verfällt ein weiterer Anspruch des Kunden auf die Leistungen.

 

 

5. Gewährleistung und Haftung

Soweit dies im Verantwortungsbereich von parkbewilligung.ch liegt, bemüht sich diese, den Betrieb der Informatik-Systeme (Server u.a.), stabil zu halten. Sollten diese dennoch Funktionsstörungen aufweisen, ist parkbewilligung.ch bemüht, solche so schnell als möglich zu beheben.
Sollte es aufgrund eines Fehlers oder eines Systemunterbruches dem Kunden nicht möglich sein, das Kundenkonto zu benutzen, sind weiterführende Informationen zur Benutzung des Parkplatzes der allfälligen Parkordnung, resp. dem gerichtlichen Verbot zu entnehmen. Allfällige Kosten für das Benutzen des Parkplatzes sind durch den Kunden zu tragen und können nicht von parkbewilligung.ch eingefordert werden.
Falls der Kunde aufgrund inkorrekter Nutzung, z.B. aufgrund setzen eines falschen Kennzeichens, mit einer Forderung (z.B. Umtriebsentschädigung, Parkbusse, etc.) geahndet wird, haftet in keinem Fall parkbewilligung.ch.
Sollten Kunden durch Funktionsstörungen oder ähnliche Gründe direkte oder indirekte Schäden erleiden, so ist jede Haftung von parkbewilligung.ch ausgeschlossen.

 

 

6. Schlussbestimmungen

Vorbehältlich allfälliger anderer zwingender Bestimmungen kommt auf das Verhältnis zwischen parkix GmbH und den Kunden betreffend parkbewilligung.ch schweizerisches Recht zur Anwendung. Das Wiener Kaufrecht wird explizit ausgeschlossen. Für allfällige Streitigkeit zwischen parkix GmbH und ihren Kunden betreffend parkbewilligung.ch ist ausschliesslicher Gerichtsstand am Domizil der parkix GmbH. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine Regelung zu treffen, die wirtschaftlich dem Gewollten am nächsten kommt. Parkbewilligung.ch behält sich vor, jederzeit Änderungen an den vorliegenden AGB für Einträge und Hervorhebungen vorzunehmen.

CH-Sursee, 30. Juni 2020 (Version 06.20)